Welche Vorteile haben Sie, wenn Sie sich hinsichtlich Ihrer Schulden in einer Anwaltskanzlei beraten lassen?
Bei einer Entschuldung wird oft rechtliche Hilfe benötigt. Nur eine Anwaltskanzlei darf und kann Ihnen diese juristische Hilfe zukommen lassen. Oft geht es um zu hohe oder unberechtigte Forderungen, nicht eingehaltene Fristen, Lohnabtretungen oder Kontopfändungen.
Um eine gefährdete Immobilie retten zu können benötigt man juristische Kenntnisse sowohl im Vertrags-, als auch im Bankenrecht. Um mit Banken erfolgreich verhandeln zu können sind diese Kenntnisse unverzichtbar.
Dabei sind persönliche Verhandlungen mit der Gläubigerbank und sehr viel Überzeugungsarbeit unabdingbar.
Im Zuge einer Entschuldung kommt es immer wieder vor, dass sich ein Inkassounternehmen rechtswidrig verhält und die Forderungen durch Vollstreckungsmaßnahmen oder ähnlichem stören möchte. In diesen Fällen stehen wir Ihnen mit juristischer Hilfe zur Seite.
Unsere Kosten
Unsere Kosten berechnen sich keinesfalls nach der Höhe Ihrer Schulden. Vielmehr rechnen wir nach dem Aufwand des Schuldenbereinigungverfahrens ab. Auf Wunsch vereinbaren wir mit Ihnen einen Festpreis, der im Wege der Ratenzahlung beglichen werden kann.
Wenn Sie ALG I oder ALG II beziehen (oder ein geringes Einkommen haben), dann können Sie den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen. Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren bezahlt dann die Gerichtskasse Ihres Amtsgerichtes.
Bei Bedarf (z.B. der Gläubiger droht mit Zwangsvollstreckungen) erhalten Sie auch einen Eiltermin bei uns. (Siehe Eiltermin)