Immobilie in Not. Die Bank droht mit Zwangsversteigerung.

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Immobilie in Not



Häufig ist eine Immobilie ein Auslöser für eine Überschuldung. Der Immobilen- Eigentümer kann das Hypothekendarlehen nicht mehr tilgen
und  es kommt zur Kündigung des Darlehens und später folgt die Zwangsversteigerung.


Nach der Zwangsversteigerung fordert die Hypothekenbank die Restsumme vom Darlehensnehmer und der ehemalige Eigentümer sitzt in der Schuldenfalle. Er ist überschuldet und gerät in die Gefahr, eine Insolvenz anmelden zu müssen.


Wenn die Immobilie in Gefahr ist, benötigen Sie rechtliche Beratung und Hilfe einer auf Schuldnerberatung spezialisierten Anwaltskanzlei, denn es steht viel Geld auf dem Spiel.




Häufig gestellte Fragen:


Wie verhält es sich mit einer Immobilie in einer Privatinsolvenz?


Kann ich nach der Kündigung des Darlehens durch die Hypothekenbank ein Darlehen bei einer anderen Bank bekommen?


Kann ich bei einer Zwangsversteigerung damit rechnen, dass die Immobilie zu dem Verkehrswert ersteigert wird?


Kann ich meine Immobilie durch einen Freund oder durch einen Verwandten ersteigern lassen?


Kann man die Immobilie auch freihändig veräußern?


Ist die Bank berechtigt eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen, obwohl die Bank gekündigt hat?


Muss der Eigentümer bei Zwangsverwaltung der Immobilie Miete zahlen?


Diese und weiter Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem kostenlosen Beratungsgespräch.
Raimonda Kraemer LL.M.